Änderungen der Abholzeiten und des Ausflugsprogramms während des Ramadan vorbehalten.
Während des Ramadan (01.03. - 30.03.) ist der Verzehr von Speisen und Getränken in offenen und nicht dafür vorgesehenen Bereichen zu vermeiden. Während der Tour muss die Kleidung Schultern, Oberarme und Knie bedecken. Enge oder freizügige Kleidung wird nicht empfohlen.